FEUERWEHR
Die Sünchinger Wehr versteht sich auch als eine Abteilung der Gemeinde, vergleichbar wie etwa der Bauhof oder die Gemeindeverwaltung. Im Unterschied zu den genannten Abteilungen, werden die anfallenden Aufgaben und Arbeiten der Feuerwehr jedoch nicht von regulär bezahlten Angestellten erledigt, sondern von ehrenamtlichen Helfern!
Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 2Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.